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Projekte: .
Rauchwarnmelder
Tagesordnungspunkt 2. Rauchwarnmelder der ET-Versammlung 2017,
Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Wohnräumen bis 31.12.2017:
Info Link
Wikipedia Rauchwarnmelder
Vorschlag des Beirats wurde mehrheitlich beschlossen
(aber nur mit Minimalausführung! )
Nach langen Überlegungen sind wir zur folgenden und so wie wir glauben, besten Vorschlagslösung gelangt:
- Die Eigentümergemeinschaft übernimmt das Thema vollumfänglich.
Keine Einzelverantwortung.
- Die Umsetzung, Installation und Wartung wird durch unseren Hausmeister durchgeführt.
- Er wurde zur „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ ausgebildet und legte die entsprechende Prüfung ab.
- Umsetzung
(Minimalausführung)
des Schutzes aller Schlafräume, Fluchtwege,
ohne Küche, Bäder und WC´s. Kein Schutz der Allgemeinräume
- Bestand: „Alte“ Rauchwarnmelder, die schon vom Eigentümer installiert wurden, wurden vom Hausmeister nach gesetzlicher Vorgabe zu prüfen.
Im Zweifel (Funktionsfähigkeit, Installationsort, Norm-Konformität, Alter…) wurden die Altgeräte entfernt und durch neue Melder ersetzt.
- Versicherungsschutz vom Hausmeister wurde angepasst (gemäß seiner zusätzlichen Verantwortung).
- Anspruch an den Rauchwarnmelder
Folgende Punkte waren bei der Auswahl des Rauchwarnmelders wichtig:
Qualitätshersteller, keine blinkenden Melder, diese werden immer wieder als störend empfunden und bemängelt, möglichst klein und optisch ansprechend, selbstverständlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden, Einsatzbereich gemäß DIN 14676 zugelassen nach DIN EN 14604 VdS anerkannt, mit Testknopf
Unser Beirats-Vorschlag der Rauchwarnmelder Hardware waren:
Rauchwarnmelder_WEG.pdf
Beschluss: Busch-Jaeger wird eingebaut
Bedienungsanleitung_Rauchwarnmelder_Jaeger_Busch_ProfessionalLINE.pdf
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!!! Achtung !!!
Die installierten Rauwarnmelder sind Eigentum der WEG und dürfen nicht entfernt werden! Sollte es ein defektes Gerät geben, so melden Sie das bitte bei der Hausverwaltung oder beim Hausmeister.
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