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\\\  W  O  H  N  A  N  L  A  G  E  \\\
\\\ WEG-Tölzer Str. - Ludwig-Braille-Str. - Pichtstr. - Rupert-Mayer-Str. \\\

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WEG
Tölzer Str. - Ludwig-Braille-Str. - Pichtstr. - Rupert-Mayer-Str.
Eigentümergemeinschaft 162 Wohneinheiten + 2 Ladengeschäfte



rabbitz.de

kinemotioncamp.de

ET: Stadtsparkasse
München
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Eigentümer-/ Verwaltungsbeirat
Vorsitzender
Internet-Auftritt
Stephan Barthel
beirat.barthel@online.de
Eigentümer-/ Verwaltungsbeirat
Ersatzzustellungs-
vertreter
Stephan Kreuzer
Eigentümer-/ Verwaltungsbeirat
Günter Wenninger
                                   Leitung
Gartengruppe
Petra Barthel
gg.barthel@online.de
Hausverwaltung
OVG Oberland Verwaltungs- GmbH
Klaus Redlbacher
www.ovg-oberland.de
Hausmeister
Hr. Wolfrum
Hausreinigung
rein+raum GmbH
reinundraum.de


Sie wollen Eigentümer-/ Verwaltungsbeirat werden

Anbei einige Interessante Informationen von mir dazu


Zusammensetzung und Organisation

Der Eigentümer-/ Verwaltungsbeirat
- Besteht meist aus drei Mitgliedern (Vorsitzender + weitere Mitglieder).
- Wahl erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung
- Der Vorsitzende beruft den Beirat ein und koordiniert die Arbeit

Vorsitzender
Eigentümer-/ Verwaltungsbeirat

1. Allgemeine Rolle des Beirats
Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er dient als Kontrollorgan, Beratungsinstanz und kommunikative Schnittstelle zwischen Eigentümern, Verwaltung und Dienstleistern. Grundlage ist insbesondere § 29 WEG sowie bewährte Verwaltungspraxis.
2. Kontroll- und Überwachungsaufgaben
2.1 Überwachung des Verwalters (§ 29 WEG)
·         Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwaltung
·         Überprüfung der Einhaltung von Beschlüssen
·         Sicherstellung, dass Hausordnung, Teilungserklärung, Garagenordnung und Hausgrundordnung eingehalten werden
·         Beobachtung der Anlage, um Schäden, Verstöße oder Verwahrlosung zu verhindern
2.2 Rechnungs- und Finanzkontrolle
·         Prüfung der Jahresabrechnung
·         Prüfung des Wirtschaftsplans
·         Durchführung der formellen Rechnungsprüfung der WEG
·         Kontrolle von Belegen, Kostenpositionen und Verträgen
3. Aufgaben im Rahmen der Eigentümerversammlung
3.1 Vorbereitungen
·         Abstimmung mit dem Verwalter zur Tagesordnung
·         Vorprüfung von Angeboten und Unterlagen
·         Einbringen von Vorschlägen und Verbesserungsmaßnahmen
3.2 Nachbereitungen
·         Kontrolle der Umsetzung gefasster Beschlüsse
·         Einfordern der Ausführung bei der Hausverwaltung
4. Kommunikations- und Vermittlungsaufgaben
4.1 Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung
·         Ansprechpartner für alle Eigentümer
·         Weitergabe relevanter Informationen an das gesamte Beiratsteam
·         Vermittlung bei Konflikten oder Unklarheiten
·         Austausch mit der benachbarten WEG zu relevanten Themen
4.2 Interne Organisation
·         Regelmäßige interne Abstimmungstermine
·         Teilnahme an allen Besprechungen und Begehungen
·         Kommunikation per E-Mail immer an das gesamte Beiratsteam
5. Aufgaben im technischen und organisatorischen Bereich
5.1 Objektbegehungen
·         Regelmäßige Kontrolle der Wohnanlage
·         Zusammenarbeit mit Beiräten, Verwaltung und Hausmeister
·         Dokumentation mit Bildern von Mängeln, Schäden oder Verbesserungsbedarf per Mail erwünscht
5.2 Begleitung von Projekten
·         Unterstützung bei Sanierungen und größeren Maßnahmen
·         Kontrolle von Angeboten (Plausibilitätsprüfung)
·         Einfordern von Terminen und Informationen bei Verwaltung, Bauleitung und Firmen
·         Überwachung des Fortschritts und der ordnungsgemäßen Ausführung
6. Mitwirkung bei Entscheidungen und Vergaben
6.1 Auswahl eines neuen Verwalters, Hausmeister, Reinigungsfirmen ...
·         Prüfung von Bewerbern
·         Bewertung von Angeboten
·         Mitwirkung bei der Entscheidungsfindungen
6.2 Vergabe von Aufträgen
·         Vorprüfung von Angeboten
·         Mitwirkung bei Auftragsvergaben, insbesondere ab definierten Betragsgrenzen
7. Grundsätze des Handelns
     Der Beirat verpflichtet sich zu folgenden Leitlinien:
·         WEG-Interesse steht über Eigeninteresse
·         Kooperative Zusammenarbeit mit Beiräten, Verwaltung und Hausmeister
·         Vertritt Hausgrundordnung, Teilungserklärung, Hausordnung, Garagenordnung
·         Keine Unterstützung an Personen, die diese Regeln missachten
·         Vorbildfunktion gegenüber allen Eigentümern und Bewohnern
·         Sachlichkeit und Transparenz
·         Sorgsamer Umgang mit den Dingen der Wohnanlage
·         Schutz des Gemeinschaftseigentums vor Schäden und Zerstörung


 Unsere organisatorische Aufteilung der Verantwortungen
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